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- Geschrieben von Lars Birke
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Dies ist die Internetpräsenz des Bundes Deutscher Rechtspfleger Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., die als Informationsplattform für alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unseres schönen Bundeslandes dienen soll. Sie finden hier Neues, Wissenswertes, Interessantes und einiges mehr. Stöbern Sie doch einfach ein wenig.
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Was ist/macht ein Rechtspfleger? Informationen zum Rechtspfleger finden Sie hier, einen Informationsfilm dazu finden Sie hier.
Ergebnisse und Bericht zum Rechtspflegertag am 23.11.2016
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- Geschrieben von Lars Birke
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Am 23.11.2016 hatte der Bund Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern alle interessierten Kollegen zum jährlichen Rechtspflegertag, traditionell im Plenarsaal des Oberlandesgerichtes, geladen.
Über 60 Rechtspfleger hatten sich zur Fortbildungsveranstaltung I „Aktuelle Entwicklungen im Grundbuchrecht“ angemeldet, für deren Durchführung der Verband den renommierten emeritierten Dozenten Herrn Wagner von der Fachhochschule Rotenburg an der Fulda gewinnen konnte.
Die Vielzahl der zwischen den Teilnehmern und dem Dozenten diskutierten Fachfragen belegte das rege Interesse an der Thematik und schnell wurde deutlich, dass in der feststehenden Veranstaltungsdauer von drei Stunden nicht alle Detailfragen werden erörtert werden können.
Nach einer Mittagspause, mit der Möglichkeit sich auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt zu stärken, wurde nahtlos in den Fortbildungsteil II „Vermittlung dienstlicher Belange durch Vertreter des Justizministeriums, des Oberlandesgerichts und des Generalstaatsanwaltes“ übergegangen.
Vorab richteten der Landesvorsitzenden des BDR Herr Birke und der Landesvorsitzende des dbb Herr Knecht, Grußworte an das Auditorium.
Der erst kurz zuvor ernannte neue Abteilungsleiter I im Justizministerium, Herr Vizepräsident am Oberlandesgericht Kai Uwe Theede, nahm in Verhinderung der ebenfalls neu ernannten Justizministerin Katy Hoffmeister erstmals als Vertreter des Justizministeriums teil und stellte sich den Fragen der anwesenden Rechtspfleger.
Weiterlesen: Ergebnisse und Bericht zum Rechtspflegertag am 23.11.2016
Rechtspflegertag 2016
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- Geschrieben von Lars Birke
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20.10.2016: Hiermit wird die Mitgliederversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fristgemäß nach §9 Satz 2 der Satzung einberufen. Einladung, Anträge
Wer keine Mail erhalten, prüft bitte, ob die Veränderung der E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde.
23.11.2016 - Rechtspflegertag 2016 im OLG Rostock
Thema des Fortbildungsteils I : "Grundbuch-aktuelle Entwicklungen". Als Dozenten konnten wir Herrn Wagner vom Studienzentrum Rotenburg an der Fulda (Hessen) und Mitkommentator zum Grundbuchrecht gewinnen.
Alternativ zum grünen RPfleger in Papierform ist der Bezug in elektronischer Form (mit Zugriff auf das gesamte Archiv) möglich. Anmeldungen dazu bitte per Mail den Vorsitzenden. Mit der Umstellung auf den elektronischen "Bezug" wird als Voraussetzung für die Dauer des Bezugs eine E-Mail-Adresse unter der Domain rechtspfleger-mv.de zur Verfügung gestellt.
elektronischer Rechtsverkehr und E-Akte - Praxisbeirat
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- Geschrieben von Lars Birke
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05.08.2016: Gestern erhielt der BDR eine Einladung zur Teilnahme am Praxisbeirat. Für weitere Infos verweise ich auf den Erlass vom 01.08.2016. Sollte Ihrerseits Interesse an der Vertretung des BDR und die Unterstützung des Vorstandes bestehen, zögern Sie nicht, sich zu melden. Ob die Teilnahme über eine Freistellung erfolgt (welcher Art?) oder möglicherweise als Dienstgeschäft möglich ist, ist derzeit noch nicht bekannt.
Weitergabe der Ergebnisse von Fortbildungsveranstaltungen
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- Geschrieben von Christian Meier
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Durch einige Mitglieder wurde in der Vergangenheit das für M-V unzureichende Angebot an Fortbildungsveranstaltungen bzw. die Vermittlung der Ergebnisse bemängelt. Der Vorstand bittet daher alle Mitglieder, die an Fortbildungen teilnehmen, uns interessante Ergebnisse mitzuteilen und ggf. die Arbeitsunterlagen zur Verfügung zu stellen, damit diese von uns über die Website oder auf Anfrage den Mitgliedern weitergegeben werden können, sofern dem keine urheberrechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
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