| Leutheusser-Schnarrenberger: Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen |
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17.04.2010: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum heute vorgestellten Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren: Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Prozesse schließen. Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat. Deutsche Gerichte stehen bei der Verfahrensdauer in vielen Bereichen schon heute gut da. Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauern zum Beispiel im Durchschnitt nur viereinhalb Monate. Auch in Deutschland kommt es aber immer wieder zu unangemessen langen Verfahren. Überlange Prozesse können Privatpersonen und Unternehmen stark belasten, finanziell und persönlich. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren. Mit der Entschädigungsregelung geben wir den Betroffenen ein wirksames Mittel an die Hand, sich gegen überlange Prozesse zu wehren. Von der Neuregelung erwarte ich positive Effekte für die Justiz insgesamt. Bei berechtigten Klagen werden die Verantwortlichen über Verbesserungen bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken. Die Entschädigung stärkt den Rechtsschutz vor deutschen Gerichten. Wir haben sehr genau darauf geachtet, mit der Neuregelung nicht vom Regen in die Traufe zu kommen. Die Entschädigungsregelung darf nicht zur unnötigen Mehrbelastung werden, die dem Rechtsschutz unter dem Strich mehr schadet als nützt. Betroffene müssen immer erst im Ausgangsverfahren die Verzögerung rügen. Erst wenn die Vorwarnung folgenlos bleibt, kann eine Entschädigung eingefordert werden. Für die Entschädigung kommt es nicht darauf an, ob einzelnen Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Der Staat trägt für Organisation und Ausstattung der Justiz Verantwortung. Mängel müssen unabhängig vom Verschulden zu Lasten des Staates gehen. |






