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Grundgesetzänderung zur Selbstverwaltung der Justiz unwahrscheinlich |
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17.04.2010: Berlin: (hib/ALM/HLE) Die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates geforderte Einführung eines ”Systems der Selbstverwaltung der Justiz in Form von Justizverwaltungsräten“ ist laut Bundesregierung nur durch entsprechende Änderungen des Grundgesetzes möglich. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/958) hervor. Allerdings bedürfe es hierzu auch der Zustimmung der Länder, die im Hinblick auf die überwiegend ablehnende Haltung gegenwärtig nicht erkennbar sei, betont die Regierung. Auf die Frage, wann der Aufforderung nachgekommen werde, die Bezüge der Richter und Staatsanwälte schrittweise zu erhöhen, teilt die Bundesregierung mit, dass die Besoldung bei der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übertragen worden sei. Somit könne der Bund hier keinen Einfluss nehmen, heißt es in der Antwort weiter.
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