| Sonderurlaub Kind Krank bei Teilzeit |
| 11.03.2010: BMI: "Klarstellend weise ich darauf hin, dass für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte die Höchstzahl der zu gewährenden Sonderurlaubstage bei Erkrankung eines Kindes auch dann nicht anteilig gekürzt wird, wenn die Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage in der Woche verteilt ist." - Schreiben des BMI |






